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Bürgerbegehren

Reform der Regeln für Bürgerbegehren in NRW

Die FDP bedauert, dass die mehr als 14.000 Unterschriften für den Erhalt der Hauptschule in Cronenberg für die Mehrheitsfraktionen im Rat der Stadt Wuppertal kein Anlass waren, die geplante Schließung der dortigen Hauptschule zurückzunehmen.

Sie hält es weiterhin für falsch, diese funktionierende und in den Stadtteil außergewöhnlich gut eingebundene Schule zu schließen.


Die FDP fordert eine grundlegende Überarbeitung der Regeln für Bürgerbegehren in NRW, insbesondere hinsichtlich der von den Initiatoren vorzulegenden Kostendeckungsvorschläge dahingehend, dass

- die Regeln hinsichtlich der Gegenfinanzierung klar und die notwendigen Beträge für Initiativen vorher kalkulierbar sind.

- bei Beschlüssen durch den Rat, die eine Rücknahme der Streichung/Senkung bestehender Haushaltspositionen vorsehen, eine Gegenfinanzierungsvorschlag nur in der Höhe der (laut Haushalt) laufenden Kosten für die Bindungswirkung des Bürgerbegehrens.

- die Finanzierung anstehender, in den vergangenen Jahren unterbliebener Investitionen nicht Teil der erbringenden Kostendeckungsvorschläge zu sein hat.

- die Prüfung durch die Bezirksregierung und nicht durch die betroffene Kommune selbst erfolgt.


Sie schlägt weiter vor zu prüfen, ob nach den Erfahrungen in Bayern nicht ein weitgehender Verzicht auf Gegenfinanzierungsvorschläge möglich ist und stattdessen zu erwägen, dafür die Zahl der für ein erfolgreiches Bürgerbegehren notwendigen Unterschriften zu erhöhen.


(Beschlossen vom Kreisvorstand)


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