FDP-Chef Marcel Hafke
Das neue Gesetz stärkt den öffentlichen Auftrag der Sparkassen und ihre Verantwortung für die wirtschaftlich schwachen Bürger. Künftig hat jeder Bürger ohne Prüfung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse ein Anspruch auf ein Girokonto bei der Sparkasse.
„Außerdem“, so Hafke: „bleiben die Sparkassen verlässlicher Partner der mittelständischen Wirtschaft, die sich auch in Phasen konjunktureller Schwäche nicht aus der Kreditversorgung zurückziehen.“
Das neue Sparkassengesetz hält an den Grundprinzipien der Sparkassen wie Regionalprinzip, öffentlich-rechtliche Rechtsform und Gemeinwohlorientierung fest. Der Liberalen-Chef abschließend: „Damit bleiben die Sparkassen eine wichtige Triebfeder der regionalen Wirtschaft.“
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die veralteten Verwaltungsformen der Sparkassen neu geordnet. Die Organstrukturen werden reformiert, um die Risiken besser überblicken und kontrollieren zu können. Wo dies ohne Verletzung der öffentlich-rechtlichen Strukturen möglich ist, werden stärker betriebswirtschaftliche Elemente in das Sparkassenwesen aufgenommen. Gleichzeitig wird der öffentliche Auftrag im Interesse der Bürgerinnen und Bürger gestärkt. Neben notwendigen Anpassungen an neuere Entwicklungen im europäischen Recht und der Umsetzung der EU-Abschlußprüferrichtlinie zieht sich die Stärkung der Rechte der Kommunen als Träger der Sparkassen wie ein roter Faden durch den Entwurf. Die Ziele des Gesetzes werden unter anderem auch durch einen deutlichen Zugewinn an Transparenz erreicht.
Nähere Informationen finden Sie in der Schnell-Info der FDP-Landtagsfraktion vom 15.09.2008.
Ein Stritgespräch zu diesem Thema zwischen dem FDP-Fraktionschef Dr. Gerhard Papke und dem Präsidenten des rheinischen Sparkassenverbandes, Michael Breuer, finden Sie im Kölner Stadtanzeiger vom 07.10.2008.
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